Financial Coaching
Erfolg beginnt mit strategischer Klarheit
Finanzielle Klarheit braucht Wissen, Strategie und den richtigen Blick auf die eigenen Entscheidungen. Unser Financial Coaching begleitet Sie dabei, finanzielle Zusammenhänge zu verstehen, Struktur in Ihre Entscheidungen zu bringen und unabhängig von Produktinteressen zu handeln.
Durch gestärkte Finanzkompetenz und bewusste Reflexion Ihres Geldverhaltens schaffen wir die Grundlage für nachhaltige finanzielle Klarheit.
Unser Fokus im
Financial Coaching
- Finanzielle Entwicklung, Struktur, Unabhängigkeit, Entscheidungsklarheit
- Förderung von finanzieller Selbstwirksamkeit und Entscheidungsstärke
- Optimierung der finanziellen Handlungskompetenzen
- Reflexion von Geldverhalten, Zielen und Selbstmanagement
Mathias Wagenhoff
Geschäftsführung
Bringen Sie Ihre Finanzplanung
gezielt mit uns voran.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Ablauf unseres Financial Coachings

IST: Vermögensbilanz (Aktiva/Passiva), Liquidität (Einnahmen/Ausgaben), Vorsorge etc.
SOLL: Zielformulierung

Konkretisierung des Fahrplans, Renditeerwartung, Risikoklasse, Einzahlungen, finanzielle Freiheit, Abgleich mit Zielformulierung

Kontinuierliche Prozessbegleitung der Investmententscheidungen, dauerhafte Analyse der aktuellen Marktphase

IST - SOLL Wert Abgleich, Bewertung der Investmentsstrategie
Hinweise zur Erlaubnispflicht in der Finanzberatung zur allgemeinen Orientierung.
Finanzberatung kann in Deutschland je nach Tätigkeit und Produktart erlaubnispflichtig sein. Die folgenden Angaben stellen den Kenntnisstand ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Aktualität dar:
§ 34f GewO (Finanzanlagenvermittler): Betrifft u. a. Investmentfonds und Vermögensanlagen; Erlaubnis über die IHK, Sachkundenachweis, Berufshaftpflichtversicherung, Registereintrag.
§ 34h GewO (Honorar-Finanzanlagenberater): Vergleichbarer Anwendungsbereich, jedoch ausschließlich Honorarvergütung durch den Kunden.
§ 34d GewO (Versicherungsvermittlung/-beratung).
§ 34i GewO (Immobiliardarlehensvermittlung).
BaFin-Erlaubnis nach KWG: Erforderlich u. a. für Wertpapiergeschäft und eigenständige Vermögensverwaltung; geht über die gewerberechtlichen Erlaubnisse hinaus.
Eine mögliche Ausnahme besteht für vertraglich gebundene Vermittler nach § 2 Abs. 10 KWG, bei denen die Haftung beim anbindenden Institut liegt – ob dies im Einzelfall zutrifft, wäre gesondert zu prüfen.
Abgrenzung zum BCK Financial Coaching
Unser Angebot stellt keine Anlageberatung, konkrete Anlageempfehlungen oder Anlagevermittlung dar, welche wir gegenüber Kunden kategorisch ausschließen. Wir bieten eine Prozessberatung, Weiterbildung, Finanzbildung, Training der Finanzkompetenz und/oder Sparring für finanzielle Entscheidungen an, die nicht unter die Erlaubnispflichten fällt.