§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des BCK Instituts – Institut für Beratung, Coaching und Kompetenzvermittlung, nachfolgend „BCK“, mit seinen Vertragspartnern, nachstehend „VP“ genannt.
(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem VP schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der VP nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der VP muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an das BCK absenden. Das BCK wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer Entwicklungen in Wissenschaft und Technik, Änderung der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Die Änderung darf das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht erheblich beeinträchtigen, insbesondere bleiben die gegenseitigen Hauptleistungspflichten unangetastet.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Das BCK bietet Beratungen, Coachings, Lehrgänge und Seminare an. Die jeweilige VP-zahl ist begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht ohne entsprechende Bestätigung des BCK. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem BCK unter anderem in dessen Geschäftsräumen, Internetpräsenz und von dessen sonstig genutzten Medien bekanntgegeben.
(2) Das BCK behält sich erforderliche Änderungen oder Abweichungen in Bezug auf Inhalt und Ablauf vor, soweit diese das Wesen und den Nutzen für den VP nicht wesentlich ändern. Insbesondere ist das BCK berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Erkrankung), den für die Beratungen, Coachings, Lehrgänge und Seminare vorgesehenen Ausbilder/Dozenten/Referenten/Trainer/Coach durch einen anderen fachlich vergleichbar qualifizierten Ausbilder/Dozenten/Referenten/Trainer/Coach zu ersetzen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldemodul der BCK-Internetseite oder schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail.
(2) Ein wirksamer verbindlicher Vertragsabschluss mit dem BCK kommt durch die Zusendung der Anmeldebestätigung seitens des BCKs zustande. Diese wird bei einer Anmeldung über das Anmeldemodul der BCK-Internetseite automatisiert an die angegebene E-Mail Adresse gesendet. Bei allen anderen Anmeldungen erfolgt die Anmeldebestätigung auf digitalem Weg an die angegebene E-Mail Adresse.
(3) Das BCK behält sich vor, bis 4 Werktage vor Beginn der Beratung, Coaching, Lehrgang und Seminare, die Durchführung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn dieser nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Beratung, Coaching, Lehrgang und Seminar eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Die gezahlte Gebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern es dem BCK möglich und zumutbar ist, wird sie dem VP einen gleichwertigen Lehrgang zu einem Ersatztermin anbieten.
§ 4 Vertragsdauer, Kündigung und Vergütung
(1) Die Mindestlaufzeit des Vertrages entspricht der Beratung-, Coachings-, Lehrgangs- oder Seminardauer.
(2) Das Recht des BCKs und des VPs, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
(3) Die Gebühr für Beratungen, Coachings, Lehrgänge und Seminare richten sich nach der aktuellen Preistabelle der BCK zum Zeitpunkt der Anmeldung. Der VP kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen. Zahlungen sind zu leisten an:
BCK - Institut für Beratung, Coaching und Kompetenzvermittlung
Hamburger Sparkasse
IBAN: DE17200505501306127521
BIC: HASPDEHHXXX
(4) Sämtliche Zahlungen sind zwei Wochen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum Vortag der ersten Beratung, Coaching, Lehrgangs oder Seminares, ohne jeden Abzug fällig. Im Falle einer Ratenzahlung ist die erste Rate zwei Wochen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum Vortag der ersten Präsenzveranstaltung, die zweite Rate sechs Wochen nach Rechnungsstellung, die dritte Rate zehn Wochen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem BCK ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
(5) Barauslagen und besondere Kosten, die der BCK auf ausdrücklichen Wunsch des VPs entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
(6) Sämtliche Leistungen des BCKs sind umsatzsteuerpflichtig nach Umsatzsteuergesetz (UStG).
§ 5 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem BCK und dem VP.
(2) Werden einzelne Leistungen durch den VP nicht in Anspruch genommen, so behält sich das BCK vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der VP den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
§ 6 Allgemeine Teilnahmebedingungen
(1) Das BCK behält sich vor, den VP bei Verletzung folgender Teilnahmebedingungen oder bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen von Beratungen, Coachings, Lehrgänge und Seminare auszuschließen und die Gebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem VP unbenommen. Der Ausbilder/Dozenten/Referenten/Trainer/Coach ist gegenüber dem VP für die Dauer und im Rahmen der Maßnahme weisungsbefugt.
(a) Der VP erkennt die jeweils geltende Hausordnung und das Hygienekonzept der Tagungsstätte an und richtet sein Verhalten entsprechend ein.
(b) Der VP verhält sich entsprechend der guten Sitten und gewährleistet den reibungslosen Ablauf des Lehrganges.
(c) Der VP verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können.
(d) Der VP verpflichtet sich, bei vorliegenden gesundheitlichen Problemen und etwaigen Erkrankungen das BCK und den Ausbilder/Dozenten/Referenten/Trainer/Coach darüber zu informieren, damit der entsprechende VP bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
(e) Der VP erfüllt die Anwesenheitspflicht von 75 % der gesamten Zeit der Beratungen, Coachings, Lehrgänge und Seminare.
(f) Der VP verpflichtet sich bei Beratungen, Coachings, Lehrgänge und Seminare im Live-Streaming mittels aktiver Kamera die Anwesenheit nach § 6 (1) (e) zu belegen.
(g) Der VP beweist bei Beratungen, Coachings, Lehrgänge und Seminare im Live-Streaming mittels aktiver Kamera die alleinige Teilnahme am Lehrgang.
(2) Der VP erklärt das Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen der eigenen Person im Rahmen von Veranstaltungen der BCK sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung.
(3) Lehr- und Arbeitsmaterialien, die der VP anlässlich der Beratungen, Coachings, Lehrgänge und Seminare von dem BCK erhält, dürfen nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden. Sämtliche Verwertungs- und Schutzrechte an den Materialien verbleiben, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird, bei der BCK. Gleiches gilt für die Verwertungs- und verwandten Schutzrechte an Inhalt und Methodik der Beratungen, Coachings, Lehrgänge und Seminare, sofern diese bei dem BCK liegen.
§ 7 Haftung
(1) Das BCK haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das BCK ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gilt für den entstandenen Schaden, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet das BCK in demselben Umfang.
(3) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Allgemeiner Gerichtsstand ist der Wohnsitz des VPs.